Was Ihr gutes Recht kostet und ob es sich lohnt
überhaupt zum Anwalt zu gehen?

Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt und finden Ihre rechtliche Grundlage im Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG).

Man unterscheidet

Festgebühren (überwiegend im Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht)

und

Rahmengebühren (überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten, bzw. für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts).

Zulässig ist eine Gebührenvereinbarung,
-bei gerichtlichen Streitigkeiten nach oben
-bei außergerichtlichen Streitigkeiten sowohl nach oben als auch nach unten

Unzulässig sind nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte Erfolgshonorare, d.h. die Zahlung eines Honorars an den Anwalt nur im Erfolgsfall.

Berechnet wird das Anwaltshonorar aus zwei Faktoren:

1. Gegenstandswert (auch Streitwert genannt)
2. der entfalteten Tätigkeit im Rahmen des Auftrages

Für diejenigen, die aus finanziellen Gründen Abstand davon nehmen möchten seine Rechte geltend zu machen, bestehen jedoch folgende Möglichkeiten:

1.Beratungshilfe: Wenn man sich eine Rechtsauskunft aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Es fällt dann lediglich ein geringer Eigenanteil (10 €) an.

2.Prozesskostenhilfe: Die Gerichtskosten können auf Antrag gestundet oder ganz erlassen werden.

Abschluss einer Rechtsschutzversicherung:
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung macht Sinn, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass ein Versicherungsschutz für bestimmte Rechtsgebiete bzw. –fälle nicht besteht. Vor Abschluss sollten Sie daher in jedem Fall verschiedene Angebote von Versicherungen einholen und vergleichen.

Wichtig ist jedoch für Sie zu wissen:
Ein Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Mandanten vor unnötigen Kostenrisiken zu bewahren und sie diesbezüglich aufzuklären!!!

Ob es sich somit lohnt zu einem Anwalt zu gehen, ist aber letztendlich Ihre Entscheidung. Allerdings möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass in den meisten Fällen, in denen die Ansprüche nicht durchgesetzt werden können, das verspätete Einschalten eines Rechtskundigen ursächlich ist. Insbesondere werden Fristen versäumt und rechtliche Konsequenzen nicht richtig eingeschätzt Auf jeden Fall sollten Sie niemals 5 Minuten vor 12 Uhr handeln.

Weitere Info finden Sie unter:

www.brak.de

www.rechtsanwaltsgebuehren.de